Praxisgebühr

Praxisgebühr
Prạ|xis|ge|bühr 〈f. 20Gebühr, die als Eigenbeteiligung des Patienten vierteljährlich in einer Arztpraxis zu entrichten ist

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Prạ|xis|ge|bühr, die:
von Kassenpatientinnen und Kassenpatienten vierteljährlich zu entrichtender Geldbetrag beim Arztbesuch.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Praxisgebühr — Prạ|xis|ge|bühr, die; (von Kassenpatienten vierteljährlich zu entrichtende Gebühr beim Arztbesuch) …   Die deutsche Rechtschreibung

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